Wenn beim Shopping das Alter mitentscheidet: Der Taschengeldparagraph
Ein neuer Comic, Süßigkeiten, ein neues Fahrrad oder der neue Computer mit allem Drum und Dran? Kinder jeden Alters haben viele Wünsche, die sie sich auch mit ihrem Taschengeld erfüllen möchten. Aber so einfach ist das nicht, denn da haben die Eltern und, man lese und staune, sogar der Gesetzgeber ein Wörtchen mitzureden. Richtig, es gibt ein Gesetz zum Taschengeld. Dieser sogenannte Taschengeldparagraphen regelt, was Kinder kaufen dürfen und was nicht.
Im Amtsdeutsch heißt er „§110 des Bürgerlichen Gesetzbuches“. Überschrieben ist er etwas sperrig mit „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“. Und was steht drin?
Was regelt der Taschengeldparagraph? Von Krümeln und Einkäufen
Der Taschengeldparagraph regelt, ab welchem Alter und in welchem Rahmen Kids mit ihren eigenen Mitteln auch ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Eltern etwas kaufen dürfen. Da Kindern "ihr" Geld zumeist als Taschengeld zur Verfügung gestellt wird, hat sich die Rede vom Taschengeldparagraphen etabliert. Anders als man vermuten könnte, sagt der Paragraph aber nichts darüber aus, wie viel Taschengeld ein Kind bekommen darf, soll oder muss. Da mischt sich Vater Staat nicht ein. Die Regelung bezieht sich vielmehr auf die Geschäftsfähigkeit von Kindern in unterschiedlichen Altersstufen. Das Ergebnis in Kurzform:
- Keinen einzigen Krümel: Kinder unter sieben Jahren dürfen gar nichts ohne Zustimmung der Eltern kaufen.
- Ein paar Krümel: Bei den 7- bis 17-Jährigen kommt es auf die Angemessenheit des Einkaufs und des Preises an.
- Alle Krümel: Jugendliche ab 18 Jahren dürfen alles ohne elterliche Zustimmung kaufen.
Alles was Recht ist: Das Alter der Kinder entscheidet beim Shoppen
Je älter das Kind wird, desto mehr darf es entscheiden – auch in der Frage, was es kaufen darf.
Kinder unter sieben Jahren sind laut Gesetz geschäftsunfähig. Sie dürfen sich nichts allein kaufen, nicht einmal eine Packung ihrer Lieblingskekse, ein Eis oder die neue fancy Actionfigur. Der Grund? Sie können keinerlei Verträge wirksam abschließen – und jeder Kauf, und sei er noch so klein, ist rechtlich gesehen ein Vertrag.
Was können Eltern tun? Am besten ist es, gemeinsam mit den Kindern einzukaufen. So erfahren die Eltern nicht nur etwas über die Wünsche der Kinder, sie können mit den Kleinen auch das Einkaufen und Bezahlen an der Kasse trainieren. Ein solches gemeinsames Erlebnis stärkt die Eltern-Kind-Beziehung und das Selbstbewusstsein der Jüngsten.
Mit dem siebten Geburtstag der Kleinen wird dann einiges anders. Sie sind dann beschränkt geschäftsfähig. Damit dürfen sie, zumindest in bestimmtem Rahmen, selbstständig einkaufen. Das bedeutet, dass Einkäufe ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern in Ordnung sind, wenn die Kids sie mit Geld bezahlen, das sie „zu diesem Zweck“ oder „zu freier Verfügung“ bekommen haben. Hier gibt es nur ein Problem: Wie viel das ist, ist nicht festgelegt. Kauft zum Beispiel ein 12-Jähriger einen Comic oder ein günstiges T-Shirt, dürfte das in Ordnung sein. Will das Kind dagegen im Laden einen Computer erstehen, fällt das vom Preis her wohl nicht mehr in die Taschengeld-Kategorie.
Was können Eltern tun? Am besten ist es, größere Anschaffungen wie einen Computer, eine Spielkonsole oder teure Klamotten gemeinsam mit dem Kind zu kaufen. Derartige Produkte sind sicher auch mögliche Präsente zu Weihnachten oder zum Geburtstag die für Entzücken bei den Kindern sorgen. Sollte das Kind dennoch einmal eigenmächtig einen Einkauf getätigt haben, mit denen die Eltern nicht einverstanden sind, so können sie den Kauf rückgängig machen.
Mit dem 18. Geburtstag wird dann alles easy. In Deutschland sind die Jugendlichen dann volljährig, voll geschäftsfähig und können alle Verträge ohne Zustimmung ihrer Eltern abschließen.
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