Sollte ich das Kindergeld an mein Kind auszahlen?
Das aktuelle Kindergeld 2022 ist hilfreich, aber im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für ein Kind oft nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Für Normalverdiener aber bedeutet der staatliche Zuschuss damit eine wichtige Unterstützung. Möchten Kinder das Kindergeld selbst verwalten, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wie viel Kindergeld gibt es eigentlich?
Vorausgesetzt beide Eltern leben in Deutschland, beträgt der Betrag für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 und für jedes weitere Kind 250 Euro. Die Weiterzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bis zum 21. Geburtstag des Kindes haben Eltern etwa dann ein Anrecht auf den Zuschuss, wenn das Kind ohne Beschäftigung und arbeitssuchend gemeldet ist. Die Weiterbewilligung bis zum 25. Geburtstag hängt davon ab, ob sich Ihr Kind noch in der Ausbildung befindet, eine weiterführende Schule besucht oder studiert.
Vor der Auszahlung: Gemeinsam Interessen abwägen
Ehe man eine Entscheidung über den Umgang mit dem Kindergeld trifft, ist es ratsam, sich gemeinsam an den Tisch zu setzen, um den Familienetat und die Aufteilung des Kindergeldes zu besprechen. Dies bringt zwei große Vorteile mit sich: zum einen sollten Jugendliche und junge Erwachsene wissen, wie es um die Finanzen der Familie steht. Zum anderen bietet ein offenes Gespräch über die finanziellen Möglichkeiten und ihre Umsetzung die Chance, Ihrem heranwachsenden Kind den verantwortungsbewussten Umgang mit Geld nahezubringen.
Taschengeld für den Nachwuchs
Nur wer über eigenes Geld verfügen kann, kann auch eigene Prioritäten setzen und lernen, wie man mit einem gewissen Betrag auskommt. Dies ist auch der Hintergrund des sogenannten Taschengeldparagraphen. § 110 BGB regelt, dass im Rahmen eines üblichen Taschengeldbetrages Dinge auch von Minderjährigen gekauft werden dürfen, ohne dass hierfür die Zustimmung der Eltern vorliegen muss. Gleichzeitig gibt es Empfehlungen, wie hoch ein monatliches Taschengeld ab dem Jugendalter sein sollte. Sie beginnen bei 25 bis 30 Euro für 14-Jährige und sehen 70 Euro für volljährige Kinder vor.
Gedacht ist das Taschengeld für den persönlichen Bedarf. Nicht allen Familien ist es aber möglich, diesen Betrag ohne Auflagen zu überlassen. So muss vielleicht die Karte für das Freibad vom Taschengeld gestemmt werden oder das abendliche Ausgehen mit Freunden. Individuelle Lösungen, die natürlich auch einmal kurzfristig getroffen und angepasst werden können, helfen hier bei der gemeinsamen Planung.
Das Kindergeld weitergeben?
Wer finanziell auf sicheren Beinen steht, kann einen höheren Betrag oder gar das gesamte Kindergeld an das Kind auszahlen. Denkbar ist auch, dass ein gewisser Prozentsatz bis zu einem späteren Zeitpunkt angelegt wird. Vielleicht dient diese Summe dann dem Kauf des ersten eigenen Autos oder der Einrichtung einer eigenen kleinen Wohnung.
Anders als beim frei verfügbaren Taschengeld ist es bei der Weiterleitung des Kindergeldes an den Nachwuchs sinnvoll, bestimmte Bedingungen zu stellen. So sollten klare Vereinbarungen getroffen werden, was alles aus den rund 200 Euro bestritten werden soll. Denkbar wären beispielsweise der Kauf von Schulsachen, Kosmetik und Haushaltsprodukten oder auch die Mitgliedschaft im Sportverein. Auf diese Weise lernen ältere Kinder und Jugendliche, wie sie ihr Geld einteilen und wie sie Prioritäten setzen können und müssen, wenn sie die Verantwortung über Beträge erhalten, die zuvor die Eltern verwalteten.
Volljährigkeit - Kindergeld an das Kind auszahlen
Für volljährige Kinder sieht der Gesetzgeber vor, dass ihnen das Kindergeld direkt ausbezahlt werden kann. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt und auf eigene Einkünfte wie Bafög oder Ausbildungsvergütung angewiesen ist. Zahlen Eltern oder sonstige Unterhaltsverpflichtete keinen oder nur einen nicht ausreichenden Unterhalt, haben volljährige Kinder das Recht, sich an die Familienkasse zu wenden.
Sie können den sogenannten Abzweigungsantrag stellen, ein Vordruck steht online bei den Familienkassen zur Verfügung. Wird er genehmigt, geht künftig das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes.
Fazit: Auszahlung nicht ohne Verantwortung
Viele Eltern zahlen Ihren jugendlichen und jungen erwachsenen Kindern inzwischen, statt oder gar zusätzlich zum Taschengeld, das Kindergeld aus. Ein durchaus gangbarer Weg, aber anders als beim Taschengeld sollten hierbei idealerweise entsprechende Verantwortlichkeiten geregelt werden. In jedem Falle sollte ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Betrag in Abstimmung zwischen Eltern und Kind sichergestellt werden. So dürfen Eltern etwa nicht plötzlich in die Bredouille geraten, weil wichtige, fixe Alltagsausgaben plötzlich nicht mehr bewältigt werden können. Doch auch dann, wenn entsprechende Beträge in der Familienkasse nicht zwingend benötigt werden, sollte insbesondere im Sinne einer gesunden Finanzerziehung des Kindes selbst Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Betrag gelegt werden. Wie immer sollte dabei die Kommunikation zwischen allen Beteiligten an erster Stelle stehen.
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