Ab wann sollte ich meinem Kind Taschengeld zahlen? Und wie viel?
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Ab wann sollte ich meinem Kind Taschengeld zahlen? Und wie viel?

Das Thema Taschengeld beschäftigt viele Eltern. Wir möchten uns an dieser Stelle aber nicht allein auf die Zahlen zur Höhe des Taschengeldes beschränken, vielmehr möchten wir uns den dahinterstehenden Fragen des Warum und Wie widmen.

Taschengeld spätestens zur Einschulung

Allgemeinen Empfehlungen folgend, sollte Kindern spätestens ab dem Grundschulstart mit sechs Jahren ein regelmäßiges Taschengeld gezahlt werden. Dann beginnt für das Kind ein neuer und spannender Lebensabschnitt. Der Nachwuchs muss nun in vielerlei Hinsicht mehr Verantwortung für sich selbst übernehmen und der Umgang mit Geld gehört hier selbstverständlich dazu. Es bleibt aber natürlich eine ganz persönliche Entscheidung, die von verschiedenen Faktoren abhängt. Nicht zuletzt muss das zur Verfügung stehende Einkommen der Eltern Berücksichtigung finden. Ebenso ist es wichtig zu bedenken, welche Ausgaben vom Taschengeld zu bestreiten sind und auch  die Einschätzung, wie gut das Kind mit dem Betrag umgehen kann, sollte berücksichtigt werden.

Wer sein Kind für reif genug hält, kann ihm natürlich bereits mit vier oder fünf Jahren regelmäßig einen kleinen Betrag in Form eines Taschengeldes zukommen lassen. In jedem Fall aber sollte mit der ersten Zahlung eines Taschengeldes auch ein erklärendes Gespräch über die hinzugewonnene Selbstständigkeit und Verantwortung einhergehen. 

Warum ist Taschengeld so wichtig?

Der Wert des ersten eigenen Taschengeldes ist weniger ein rein finanzieller, als vielmehr ein erzieherischer, der nicht unterschätzt werden sollte. Das Kind lernt, mit dem zur Verfügung gestellten Betrag haushalten zu müssen und es wird gefordert, eigenständig abzuwägen, ob der eigene Euro nun für Süßigkeiten ausgegeben oder vielleicht doch besser gespart werden sollte. So wird das Taschengeld zu einer wichtigen Unterstützung, um schon früh an den Umgang mit Geld heranzuführen. Preise werden für ein Kind greifbarer, es wird gefordert, überlegte Entscheidungen zu treffen und kann so eine realistische Vorstellung von Wert und Gegenwert von Dingen entwickeln. 

Über (Taschen)Geld sprechen

Das Taschengeld sollte nicht kommentarlos an Kinder gezahlt werden, egal ab wann es gezahlt wird. Wichtig ist das Gespräch über Geld und was sein Besitz bedeutet, wobei Eltern natürlich eine Vorbildfunktion einnehmen. Kindern sollte vermittelt werden, dass Geld zunächst einmal verdient werden muss und dass hiervon grundlegende Dinge wie Miete, Heizkosten, Essen und Kleidung bezahlt werden müssen, ehe an Ausgaben für Urlaube oder anderweitiges Vergnügen gedacht werden kann. Doch bei aller Ernsthaftigkeit, die dem Thema gebührt, ist beim Umgang mit dem Taschengeld ein Aspekt ebenso deutlich zu machen: Kinder sollten selbst entscheiden dürfen - natürlich stets einem altersgemäßen Rahmen entsprechend - wofür sie ihr Taschengeld ausgeben oder sparen möchten. 

Wöchentlich? Monatlich? In welcher Frequenz das Taschengeld gezahlt werden sollte

Insbesondere jüngere Kinder sollten ihr Taschengeld idealerweise wöchentlich erhalten. So können sie leichter ein Gespür dafür entwickeln, wie lange der Betrag ausreicht und dass vermutlich nicht alle Träume sofort erfüllt werden können. Das kann wiederum zum Sparen anregen. Hegt das Kind einen größeren Wunsch, der mit dem wöchentlichen Budget nicht zu bezahlen ist, kann das Sparen eine geeignete Möglichkeit darstellen.

Ab einem Alter von neun oder zehn Jahren kann eine monatliche Taschengeldzahlung erfolgen. Doch auch hier sollte zunächst das Gespräch mit dem Kind gesucht werden. Vielleicht fällt es dem Kind noch nicht so leicht, plötzlich einen deutlich längeren zeitlichen Horizont finanziell vorauszuplanen. Dann kann man die wöchentliche Auszahlung noch beibehalten oder vielleicht zunächst auf einen vierzehntägigen Rhythmus wechseln. Wichtig ist, dass Eltern beim Umgang mit Taschengeld unterstützend zur Seite stehen und bei einer vorausschauenden Planung helfen. Überhaupt sollte das regelmäßige Gespräch um eigenständige Ausgaben des Kindes gesucht werden. Vielleicht benötigt der Nachwuchs ja auch einmal kurzfristig einen höheren Betrag und kann genau erklären, wofür gerade jetzt das Geld gebraucht wird. Natürlich kann auch einmal ein Vorschuss vereinbart werden. Nur sollte dann ebenso überlegt werden, wie der Vorschuss verrechnet wird und ob dieser etwa im Folgemonat einbehalten wird.

Bar oder digital: Wie sollte das Taschengeld ausgezahlt werden?

Neben der Frage nach dem Wann stellt sich auch die Frage, wie das Taschengeld eigentlich ausgezahlt werden soll. Für jüngere Kinder eignet sich die Auszahlung von Bargeld am besten. So haben die Kleinen einen greifbaren Wert in der Hand. Pädagogisch sinnvoll kann es zudem sein, dem Nachwuchs zum ersten Taschengeld gleich ein hübsches Sparschwein zu schenken. So kann sich das Kind früh mit dem Gedanken des Sparens vertraut machen und den disziplinierten Umgang mit seinem Geld erlernen, um sich größere Wünsche zu erfüllen.

Ältere Kinder verfügen vielleicht bereits über ein eigenes Konto. Dann ist heutzutage eine Auszahlung des Taschengeldes auf ein Taschengeldkonto sinnvoll, zumal der digitale Zahlungsverkehr längst im Alltag angekommen ist und der Umgang mit digitalem Geld unbedingt ebenso erlernt werden sollte. Banken ermöglichen die Einrichtung von Taschengeldkontos bereits für Kinder im Grundschulalter. Ist einmal das erste Taschengeldkonto eingerichtet, kann dann auch das Taschengeld überwiesen werden, sodass digitales Geld nichts Abstraktes bleibt.

Weitere Tipps im Umgang mit dem Taschengeld: 

  • Eine wichtige Regel, auf die Kinder sich unbedingt verlassen können sollten: die Regelmäßigkeit der vereinbarten Auszahlung. Ohne Kontinuität kann das Kind nicht mit seinem Taschengeld planen. Deswegen sollten Eltern sich unbedingt an einen festen Zeitpunkt der Auszahlung des vereinbarten Betrages halten

  • Weiter sollte das Taschengeld nicht als Erziehungsmaßnahme eingesetzt werden. Weder eine Kürzung zur Bestrafung, noch eine Taschengelderhöhung als Belohnung sind sinnvolle Mittel im Rahmen der Finanzerziehung, für die ein Taschengeld gedacht ist

  • Geld und damit auch Taschengeld darf zwischen Eltern und Kindern kein Tabuthema sein. Schon mit kleinen Kindern kann der Umgang mit Geld spielerisch geübt werden, zum Beispiel indem man im Kinderzimmer-Kaufmannsladen die Preise vergleicht und sich für die günstigeren Produkte entscheidet

  • Zum regelmäßigen Gespräch über das Taschengeld gehören auch und ganz besonders Fragen danach, ob das Taschengeld ausreicht. Wenn dem nicht so ist, sollten auch Fragen erlaubt sein, wofür das Geld ausgegeben wird und warum es immer wieder “mehr Monat als Taschengeld” heißt. Eltern sollten hier mit konstruktiven Vorschlägen unterstützen und beim bedachten Umgang mit dem Taschengeld helfen. Sparziele können gemeinsam formuliert und geplant werden, Auszahlungszeitpunkte angepasst oder auch vereinbarte Beträge gemeinsam bewertet und angepasst werden, wenn es gute Gründe gibt 

Fazit: Je früher die Finanzerziehung beginnt, desto besser

Ja, eine Woche wird sich sicher einmal lang für das Kind anfühlen, die eine oder andere Ausgabe wird zweifellos bitterlich bereut werden und große Wünsche zu verwirklichen, wird jede Menge Disziplin und Geduld erfordern. Doch diese Lernprozesse sind wesentliche Bestandteile, damit ein Kind einen verantwortungsvollen und gesunden Umgang mit Geld erlernen kann. Ab einem Kindesalter von 4 Jahren können Eltern sich durchaus an das Thema Taschengeld heranwagen. Das smarte Sparschwein myPiggy kann dabei helfen. Es schlägt gekonnt die Brücke zwischen dem ersten eigenen Bargeld und digitalem Sparen. Jüngere Kinder können zunächst ihr Bargeld ansparen, Wünsche hinterlegen. Ersparnisse und Ausgaben können in der myFamilyFinance App visualisiert werden, die zudem mit dem Ratgeberbereich für Eltern praktische Tipps und Informationen rund um die Finanzerziehung bietet. Mit der Verknüpfung eines eigenen Kontos kann auch digitales Geld auf das Sparschwein gezahlt und so für Kinder anfassbar gemacht werden. 

Konkrete Beträge zur Höhe des Taschengeld lassen sich der Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstitutes entnehmen, die einen am jeweiligen Kindesalter orientierten Rahmen bietet. Selbstverständlich handelt es sich hierbei nur um generelle Richtwerte. Eine rechtliche Verpflichtung zur Taschengeldzahlung gibt es im Übrigen nicht.

 

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